Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Wir danken für die Unterstützung des Bürgerbegehrens „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets„. Von den 660 eingereichten Unterschriften waren 636 gültig, weitere 151 nachgereichte Unterschriften wurden nicht geprüft, da das erforderliche Quorum von 10% bereits erreicht war.

Wir wollten mit dem Bürgerbegehren den Menschen in Seefeld die Möglichkeit bieten, sich für einen Klinikbau aber außerhalb des Landschaftsschutzgebiets zu entscheiden. Leider hat der Seefelder Gemeinderat unser Bürgerbegehren in seiner letzten Sitzung am 15.6.2021 für unzulässig erklärt.

Unter anderem wurde uns vorgeworfen, wir würden etwas Unmögliches fordern, da es keine geeigneten Flächen außerhalb des Landschaftsschutzes gäbe. Dabei zeigt ein einfacher Blick auf die Karte, dass diese Behauptung nicht stimmt. Entsprechende Flächen hat man nur bislang nicht geprüft.

In einem Faktencheck untersuchen wir den Wahrheitsgehalt verschiedener Publikationen der Pro-Seite.

Auch der Vorwurf, wir würden eine Abstimmung rechtsmissbräuchlich wiederholen, greift in unseren Augen nicht. Denn man hätte mit etwas gutem Willen das Ratsbegehren und den Bürgerentscheid parallel abhalten können. Dies war nur politisch nicht gewollt.

Es zeigt sich, dass Bürgerbegehren einen großen Startnachteil gegenüber Ratsbegehren haben. Ein Bürgerbegehren muss hohe Anforderungen an die Begründung und die Forderung selbst erfüllen. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt fand zwar keine irreführenden Formulierungen, monierte aber das Verschweigen von Detailinformationen. Ein Ratsbegehren enthält dagegen überhaupt keine Begründung. Hier muss sich der Wähler also selbst informieren, während ein Bürgerbegehren alle Details mundgerecht verpacken muss.

Und letztlich entscheidet das politische Gremium des Gemeinderats – und nicht etwa eine neutrale Stelle – über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Wie geht es nun weiter?
Zunächst kommt es auf den Ausgang des Ratsbegehrens an. Wir hoffen, dass sich die Bevölkerung mehrheitlich mit Nein entscheidet, um damit eine bessere Lösung ohne großflächige Naturzerstörung zu ermöglichen.

Bei einer Zustimmung zum Ratsbegehren werden wir die nächsten Schritte beraten, zum Beispiel eine Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens oder andere juristische Schritte. Denn für uns ist klar: Die Zerstörung einer gesetzlich geschützten artenreichen Flachlandmähwiese werden wir nicht kampflos hinnehmen!

Positiv ist, dass sich eine Erweiterung der Schindlbeck-Klinik in Herrsching immer mehr als die wirtschaftlichere und umweltschonendere Lösung herauskristallisiert. Sie wird von Mitgliedern fast aller im Herrschinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen befürwortet. Auch Klinikchef Robert Schindlbeck hält die Integration der Seefelder Chirurgie in Herrsching für sinnvoll und machbar. Auf dem Gelände der Klinik gibt es unbebaute Flächen, auf denen moderne OP-Säle und eine Intensivstation entstehen können. Dort, wo heute ein Mitarbeiterwohnheim ist, kann ein Anbau mit den zusätzlich geforderten Betten errichtet werden. Zudem sind in Herrsching noch Fördergelder in Millionenhöhe gebunden, die bei einer Schließung und einem Neubau andernorts zurückgezahlt werden müssten.

Mit einem Ja beim Ratsbegehren sehen wir dagegen die Gefahr, dass der Ausbau in Herrsching nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt wird.

Deshalb bitten wir Sie um ein Nein beim Ratsbegehren. Denn ein Nein ermöglicht eine bessere, nachhaltige und zukunftsweisende Lösung.