Klinik-Neubau: Geplanter Standort wäre eine erhebliche Naturzerstörung

Der BUND Naturschutz in Bayern fordert, Alternativen für den geplanten Klinik-Neubau im Landkreis Starnberg zu prüfen. Standort in Seefeld aus ökologischer und hochwassertechnischer Sicht ungeeignet.

Der BN kritisiert den geplanten Neubau einer 200-Betten-Klinik an der Lindenallee in Seefeld Hechendorf, mitten im Aubachtal. Bei mehr als der Hälfte der Fläche handelt es sich um eine artenreiche-Flachland Mähwiese. Dieser nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) europäisch geschützte Lebensraumtyp genießt seit dem Artenschutz-Volksbegehren und der Novellierung des bayerischen Naturschutzgesetzes den Schutzstatus eines Biotops. Der Standort liegt zusätzlich an der schmalsten Stelle des Regionalen Grünzugs Herrschinger Moos/Weßlinger See. Regionale Grünzüge dienen der Verbesserung des Mikroklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches. Gemäß Regionalplan dürfen diese nicht geschmälert oder durchtrennt werden. Außerdem liegt der Standort in einem Gebiet, welches in den vergangenen Jahren immer wieder von Hochwasser betroffen war.

„Der aktuelle IPCC-Bericht zur Klimakrise hat uns gezeigt, die Zeit ist knapp. Neben dem möglichst schnellen Handeln durch eine entschlossene Klimapolitik ist es zwingend erforderlich, Klimaanpassungsstrategien auszuarbeiten. Dem widersprechen der Bau und die Flächenversiegelung in einer Frisch- und Kaltluftschneise in der Nähe der Metropole München und in einem hochwassersensiblen Gebiet. Zumal mögliche Alternativen vorhanden sind“, äußert sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

„Der geplante Standort des Krankenhauses Seefeld würde den an Biotopen reichen regionalen Grünzug zwischen Ammersee und München fast zerschneiden und die Frischluft-Zufuhr für München aus süd-westlicher Richtung beeinträchtigen. Inwieweit die Bebauung sich negativ auf das Gebirgswindsystem des „Alpinen Pumpens“ auswirkt, muss zwingend untersucht werden“, fordert Sabine Krieger, BN-Kreisvorstandsmitglied in München.

„Die Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, dass wir umdenken müssen. Wir müssen nach kreativen Lösungen suchen, anstatt weiterhin Böden zu versiegeln“, so Constanze Gentz, Vorsitzende Ortsgruppe Seefeld.

Die Fläche ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als feuchte Bachaue im Biotopverbund ausgewiesen. Genau diese Bachauen dienen bei Starkregen dem Wasserrückhalt. Die Böden saugen das Wasser wie ein Schwamm auf und geben es langsam wieder ab. Dabei wird das Wasser auch noch durch die Versickerung gereinigt, bevor es in den Pilsensee fließt. Das Hochwasser 2013 zeigt deutlich, dass das Ödenbächl bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze ist. Eine naturnahe, lebendige Aue nimmt in Hochwasserperioden Wasser auf und gibt es bei niedrigeren Wasserständen langsam an den Fluss zurück. Dies verbessert die Wasserführung in Perioden mit geringem Wasserdargebot. Auen müssen vor Bebauung geschützt und renaturiert werden. Ein staatliches Auenförderprogramm für alle Fließgewässer ist notwendig. Da die Kommunen die Planungshoheit haben, ist Seefeld hier in der Verantwortung, diese Bachauen zu schützen und weiter zu renaturieren – zumal der Bachlauf sogar in weiten Teilen FFH-Status hat.

„Das FFH-Gebiet – Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling zieht sich am Ödenbächl entlang. Es wird durch eine direkt angrenzende Bebauung geschwächt und unter Veränderung des Wasserhaushalts sowie des veränderten Mikroklimas leiden“, unterstreicht Dr. Helene Falk, Geschäftsführerin der BN-Kreisgruppe Starnberg. Eine „Einbindung der Natur in eine Krankenhaus-Parkanlage“, wie in der Werbung für den neuen Standort beschrieben, ist gesetzlich nicht erlaubt, denn gemäß dem Verschlechterungsverbot dürfen keine FFH-Flächen in eine Parkanlage integriert werden.

Um das Grundbedürfnis einer guten Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, gibt es weitere Lösungsmöglichkeiten. Eine Zusammenlegung der zwei Kliniken in der Herrschinger Schindlbeck-Klinik wird von der Staatsregierung geprüft. Laut Aussage der Klinik- Geschäftsführung besteht bereits altes Baurecht über 1.000 qm und die Überplanung des Mitarbeiterwohnheims ist möglich. Diese Lösung am Bestand ist auf jeden Fall zu priorisieren und darf nicht durch ein Festhalten an Maximalforderungen ausgehebelt werden. Vorzuwerfen ist Herrn Landrat Frey und Herrn Bürgermeister Kögel außerdem, dass es für einen Neubau außerhalb des Landschaftsschutzes auch in Seefeld oder an der Seefelder Straße in Herrsching bisher keine detaillierte Variantenprüfung gab, sondern nur ein informelles Fachbehördengespräch. Der BN fordert, dass alle Standorte fachlich erneut korrekt geprüft werden müssen.

„Der BN nimmt das Ergebnis des Ratsbegehrens zur Kenntnis, zweifelt aber die dem Ratsbegehren zugrundeliegende Einschätzung aufgrund des informellen Fachbehördengesprächs an. Die dort entstandene Tabelle weist deutliche Fehler und Fehleinschätzungen auf. Entscheidende Fragen wurden nicht geklärt“, kritisiert Günter Schorn, BN-Kreisvorsitzender in Starnberg.