BN kritisiert vorschnelles Ratsbegehren für einen Klinikneubau im Landschaftsschutzgebiet

Mit großem Bedauern nimmt die Kreisgruppe des BUND Naturschutz (BN) zur Kenntnis, dass die Gemeinde Seefeld eine Fläche für einen 200-Betten-Krankenhausneubau in einer naturschutzfachlich besonders sensiblen Lage ausgesucht hat. Nun plant sie ein Ratsbegehren bereits am 27.6.2021. Der BN hat eine ausführliche naturschutzfachliche Bewertung des Standorts abgegeben.

Die Gemeindeverwaltung schreibt in der Einladung zur Ratssitzung am 4.5.2021, dass es sich bei dem Standort östlich des Friedhofs in Hechendorf an der Lindenallee um das „am besten geeignete Grundstück“ handele. Hier seien auch die ökologischen Anforderungen erfüllt. Dies weist der BN entschieden zurück.

„Ich lese in der Presse, dass die Nähe zu FFH-Flächen, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Lage im Grünzug Ausschlusskriterien für die Standortsuche waren. Nun stelle ich fest, dass genau diese Ausschlusskriterien in besonderem Maße auf die ausgewählte Fläche zutreffen“, so Günter Schorn, Kreisvorsitzender des BUND Naturschutz. „Es ist unverständlich, dass eine ökologisch derart hochwertige Fläche überhaupt in die engere Wahl genommen wurde.“

„Ich bin enttäuscht, dass fast alle Parteien mit dem Schutz des Aubachtals um Wählerstimmen geworben haben, jetzt aber nicht zu ihren Wahlversprechen stehen“, äußert sich Schorn.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 1188 Bürgerinnen und Bürger die Petition Kein Klinikneubau im Landschaftsschutzgebiet! unterzeichnet.

Völlig übersehen bei der naturschutzfachlichen Beurteilung wurde offenbar auch, dass sich das Gebiet im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landesamts für Umwelt befindet. Dieses dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt und soll die Vernetzungen von Biotopen gewährleisten. Bayern hat sich aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ verpflichtet, einen Biotopverbund zu schaffen, der bis 2027 mindestens 13 % der Offenlandfläche des Freistaats umfasst. „Wie wollen wir dieses Ziel erreichen, wenn Landkreis und Kommunen so planen wie hier?“, fragt Schorn.

Das Vorhaben, ein Ratsbegehren noch vor der Sommerpause, mitten in der dritten Welle der Pandemie, zu starten, lehnt der BN ab. In der Bürgerschaft wird der Eindruck erweckt, es gäbe gar keine anderen Lösungen und es läge eine Notlage vor, über die man jetzt schnell entscheiden müsse. Dabei ist sowohl für den alten Standort Herrsching als auch für den Standort an der Seefelder Straße in Herrsching die Machbarkeit bis jetzt nicht abschließend geklärt. „Die Bürgerschaft jetzt in der Pandemie vor die Entscheidung zu stellen: Entweder Krankenhaus im Landschaftsschutz oder gar kein Krankenhaus, ist sehr kritisch zu betrachten“, meint Schorn.

Aus Sicht des BN wäre es dringend geboten, einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzes und des Regionalen Grünzugs zu suchen – notfalls auch in weiteren Gemeinden des westlichen Landkreises. Dabei sollte die naturschutzfachliche Expertise des BN von Anfang an mit einbezogen werden. „Dass der BN als Träger öffentlicher Belange nicht in die Vorauswahl der Flächen einbezogen wird, ist völlig unverständlich. Wenn die Beteiligung erst im Zuge der Bauleitplanung erfolgt, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen“, kritisiert Schorn.

Die Bürgerschaft benötigt umfangreiche Informationen zu den naturschutzfachlichen Themen. Dazu fordern wir, dass ein Vertreter des BUND Naturschutz auf der geplanten Infoveranstaltung zum Thema Krankenhaus sprechen darf. Außerdem sollte die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie digital übertragen werden.