In einem E-Mail wurde der BUND Naturschutz (BN) von den Eigentümern einer Teilfläche des Areals östlich des Hechendorfer Friedhofs informiert, dass sie „keinerlei Verkaufsabsicht“ hätten. Darin wundern sie sich, dass „dennoch in einem Ratsbegehren über eine Bebauung dieser Fläche entschieden werden soll“.
Das E-Mail wurde an Bürgermeister Kögel, die Gemeinderät*innen, Ortssprecher, sowie an die BN Ortsgruppe Seefeld gesandt. Der Absender ist dem BN bekannt.
Constanze Gentz, Vorsitzende der BN Ortsgruppe, fragt sich: „Wurde hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht? Solange die Flächenverfügbarkeit nicht geklärt ist, macht die Abhaltung eines Ratsbegehrens keinen Sinn.“
Der BN hatte bereits letzte Woche in einer Pressemitteilung das vorschnelle Ratsbegehren kritisiert, da der Eindruck erweckt werde, es gäbe gar keine anderen Lösungen und es läge eine Notlage vor, über die man jetzt schnell entscheiden müsse. Nun stellt sich heraus, dass die Grundstücksverfügbarkeit des einzigen weiterverfolgten Standorts offenbar fraglich ist.
„Wenn neben den massiven Kritikpunkten aus Sicht des Naturschutzes nun auch die Flächenverfügbarkeit fraglich ist, sollte man das Auswahlverfahren schleunigst neu aufrollen und einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebiets suchen. Dabei sollte der BN von vornherein einbezogen werden“, ergänzt Constanze Gentz.